Das Projekt

Nach dem Siebenjährigen Krieg konnte der Dresdner Hof seine einst so opulente Opernpflege nicht mehr finanzieren. Bemühungen um billigere Alternativen führten ab 1764 zum Engagement von privaten Theatergesellschaften. In erster Linie handelte es sich um italienische Opernensembles und deutsche Schauspieltruppen. Letztere widmeten sich auch dem Musiktheater und benötigten deshalb Darsteller mit sängerischen Fähigkeiten. Sieht man von einer Ausnahme ab (die Uraufführung von Johann Gottlieb Naumanns La Clemenza di Tito 1769), so dauerte der „hoftheaterlose Zustand“ ein halbes Jahrhundert. Unter den Schauspieltruppen hervorzuheben sind die von Abel Seyler (1775 bis 1777), Pasquale Bondini (1777 bis 1789) und Joseph Seconda (1790 bis 1816), wobei sich Letztere mehr und mehr zum Opernensemble entwickelte. Die anhaltende Pflege des Singspiels und der deutschsprachigen Oper ausländischer Provenienz dürfte 1816/17 maßgeblich zur Entstehung des von Carl Maria von Weber geleiteten „deutschen Departements“ beigetragen haben.

Im Fokus des Interesses stand jedoch die italienische Oper, deren Bestand bis 1813 auf Verträgen mit den jeweiligen Impresari beruhte. Grund ihrer Beliebtheit war nicht nur das Repertoire, sondern auch die Qualität der gebotenen Aufführungen. Diese war dem italienischen Sängerpersonal zu verdanken, hing aber auch mit der privilegierten Stellung der Opernensembles zusammen, die sich auf die berühmte Hofkapelle stützen konnten. Naumann, seit 1786 kursächsischer Kapellmeister auf Lebenszeit, war es gelungen, das Orchester nach einer Krisenzeit zu neuer Blüte zu führen. Dies kam auch der italienischen Oper zugute.

Dass Kapelle und Oper nach der Völkerschlacht bei Leipzig 1813 noch existierten, war nicht selbstverständlich. Fürst Nikolai Repnin, russischer Generalgouverneur für das besetzte Königreich Sachsen, leistete 1814 durch Vereinigung von Kapelle, Oper und Schauspiel zu einer Staatsanstalt organisatorische Vorarbeit für die höfische Nachfolgeinstitution, die dem „Generaldirektor der Kgl. Musikalischen Kapelle und des Hoftheaters“ unterstand. Der Opernbereich war erstmals in eine italienische und ein deutsche Sparte gegliedert, mit Francesco Morlacchi bzw. Carl Maria von Weber an der Spitze. Beide Departements stützten sich auf Hofkapelle und Opernchor und teilten sich die Spielstätten, unterschieden sich jedoch im Blick auf Repertoire, Sängerpersonal und Kapellmeister. Keine zwanzig Jahre später fand am 31. März 1832 mit Mozarts Don Giovanni die Abschiedsvorstellung der Italienischen Oper statt.

Nach Webers frühem Tod wurde für die deutschsprachige Oper in Carl Gottlieb Reißiger ein Protagonist gefunden, der das Dresdner Musikleben drei Jahrzehnte lang maßgeblich beeinflusste. Seinem Kapellmeisterkollegen Richard Wagner ebnete Reißiger durch die triumphale Rienzi-Uraufführung in Gottfried Sempers Hoftheater (1842) den Weg in das Amt. In Dresden schuf Wagner Tannhäuser und Lohengrin, bevor er 1849 als steckbrieflich gesuchter Revolutionär die Flucht ergriff. 1850 wurde er durch Karl August Krebs ersetzt; Nachfolger Reißigers wurde zehn Jahre später Julius Rietz. Nach dem Theaterbrand von 1869 wurde eine provisorische Spielstätte errichtet („Bretterbude“), die bis zur Einweihung des zweiten Semper-Baus (1878) genutzt wurde.

Während das hohe Darbietungsniveau selbst durch die Brandkatastrophe nicht beeinträchtigt wurde, hatte die Innovationsfreude, die in der ersten Jahrhunderthälfte zu zahlreichen Premieren führte, spürbar nachgelassen. Für Abhilfe sorgte seit 1872 Ernst Schuch. In den gut vierzig Jahren seines Dresdner Wirkens führte er Kapelle und Oper zu internationaler Bedeutung: als Orchestererzieher mit Gespür für sängerische Begabungen, durch Festigung des Repertoires (Hauptwerke aus Italien und Frankreich), durch Pflege des deutschen Erbes (Mozart, Beethoven, Weber, aber auch Dittersdorf, Hiller und Marschner), vor allem aber, indem er dem Publikum Neues erschloss (so bereits 1876 Aida).

Werke des späteren Zeitraums wurden in das Projekt Dresdner Opernarchiv digital nicht aufgenommen, da die betreffenden Werke (z.B. von Richard Strauss) noch urheberechtlich geschützt sind.